Rechtsprechung
RG, 26.09.1919 - Rep. VII. 168/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriffe der Verzeihung als Erlöschungsgrund des Rechtes auf Scheidung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 96, 268
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Außerdem hat es hervorgehoben, daß im Falle einer unmöglichen oder unzulänglichen Nachbesserung oder im Falle, daß die Nachbesserung verweigert oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer gleichwohl auf die Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann (RGZ 87, 335; 96, 268; LZ 1931, 1379; vgl. auch BGH MDR 1954, 345; Staudinger-Ostler Komm BGB § 476 Bem. 4). - BGH, 08.03.1957 - IV ZR 298/56
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung hat dabei hervorgehoben, daß die Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs ohne Verzeihung eine Herabwürdigung des Ehepartners bedeuten würde, die mit dem Wesen der Ehe unverträglich sei (RGZ 96, 268 [270]; 134, 139 [140]); die sittliche Bedeutung der in dem ehelichen Verkehr liegenden innigen Berührung der Ehegatten für ihr gegenseitiges Verhältnis dürfe nicht übersehen oder zu gering bewertet werden (RG DR 1943, 150 [151]).